Rechtsanwaltskanzlei Martin Fels


Kostenfragen

Kostenfragen

Allgemeines

Soweit keine gesonderten Vereinbarungen über die Höhe der Honorare getroffen werden (oder getroffen werden dürfen), ist das Kostenrisiko des Mandanten durch gesetzliche Gebühren- und Abrechnungsvorschriften beschränkt und überschaubar. Von Ihnen ggf. gewünschte Informationen über die durch meine Tätigkeit zu erwartenden Kosten sowie in Betracht kommende Kostenträger und Kostenerstattungsansprüche gegen Dritte werde ich selbstverständlich soweit möglich auch bereits vor Mandatsübernahme geben.

Rechtsschutzversicherung

Auch wenn im Einzelfall Ihr Versicherer oder Versicherungsvertreter einen anderen Eindruck erwecken sollte, muss Ihr Rechtsschutzversicherer seine Leistungen erbringen, gleich welchen Rechtsanwalt Sie beauftragen, denn Rechtsschutz-versicherte haben eine freie Wahl ihres Rechtsvertreters. Ihr Versicherer wird Ihnen vielleicht im Einzelfall und manchmal nicht ohne eigenes Interesse (unverbindlich) einen bestimmten Rechtsanwalt empfehlen. Lassen Sie sich also dadurch nicht beirren!

Gebührenvereinbarungen

Für bestimmte Tätigkeiten, insb. allein beratende Tätigkeiten, Strafverteidigungen oder Leistungen außerhalb des üblichen anwaltlichen Berufsbildes, werden die Gebühren meiner Tätigkeit zuvor gesondert zu vereinbaren sein. 

Soweit keine gesonderten Vereinbarungen über die Höhe der Honorare getroffen werden (oder getroffen werden dürfen), ist das Kostenrisiko des Mandanten durch gesetzliche Gebühren- und Abrechnungsvorschriften beschränkt und überschaubar. Von Ihnen ggf. gewünschte Informationen über die durch meine Tätigkeit zu erwartenden Kosten sowie in Betracht kommende Kostenträger und Kostenerstattungsansprüche gegen Dritte werde ich selbstverständlich soweit möglich auch bereits vor Mandatsübernahme geben.

Außergerichtliche zivilrechtliche Tätigkeiten:    War früher auch bei hohen Streitwerten, nach welchen sich die Gebühren der Anwälte zumeist richten, die Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren noch unzulässig, besteht nunmehr die Möglichkeit, in Abweichung von den gesetzlichen Gebühren unter Berücksichtigung der Leistung, Haftung und Verantwortung des Anwaltes die Honorare für seine außergerichtliche Tätigkeit frei zu vereinbaren. Über die Einzelheiten danach in Betracht kommender Vereinbarungen - insb. auch für Vergütungen in ständigen Mandatsbeziehungen wie etwa bei Übernahme des Forderungsmanagements für Ihr Unternehmen - werde ich Sie gerne individuell unterrichten. In Betracht kommen auch Pauschal- oder Stundenhonorare, welche mit mir zu angemessenen Sätzen zu vereinbaren sind.

Kostenerstattungsansprüche

Oft liegt der wirtschaftliche Sinn der Aufwendung von Kosten in die beratende Tätigkeit des Rechtsanwaltes gerade darin, anderenfalls zu befürchtenden erheblich höheren Aufwand zu vermeiden. Derartiges gilt z.B. für den Fall, dass wegen der Beratung über fehlende tatsächliche, rechtliche oder wirtschaftliche Durchsetzbarkeit Ihres Standpunktes die sonst beabsichtigte Rechtsverfolgung oder -verteidigung weitergehend unterbleibt, aber auch dann, wenn durch sachgerechte Gestaltung von Verträgen, form- und fristgerechte Ausübung von Rechten o.ä. Schaden gemieden wird. 

Selbst wenn der durch die anwaltliche Beratung zu vermeidende Aufwand oder Schaden deshalb, weil der Anwalt fehlerhaft gearbeitet hat, nicht gemieden wird, hat sich Ihre wirtschaftliche Situation durch die Tätigkeit des Rechtsanwaltes dennoch erheblich verbessert, weil Ihnen für diesen Fall Erstattungsansprüche gegen den für solche Fälle pflichtversicherten Anwalt zustehen werden

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Wenn Ihre beabsichtigte Rechtverfolgung- oder Verteidigung Erfolg versprechend ist, müssen Sie diese nicht wegen fehlender Mittel zurückstellen. Der Staat stellt Sie bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen von Gerichtskosten frei und ordnet Ihnen unentgeltlich den Rechtsanwalt Ihrer Wahl bei. Im Einzelfall berate ich Sie hierzu gerne.

Prozessfinanzierung

Auch wenn in Ihrer Person die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht vorliegen, Ihnen das wirtschaftliche Risiko, welches mit der Verfolgung Ihrer Ansprüche verbunden ist, jedoch zu hoch erscheint, sollten Sie sich beraten lassen. Spezielle Unternehmen sind möglicherweise bereit, Ihren Rechtsstreit zu finanzieren, ohne dass Sie - selbst im Unterliegensfall - ein eigenes Prozesskostenrisiko oder Rückforderungen zu fürchten hätten.
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